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Gesetzesinitiative für Ökodörfer
Eine größere Gemeinschaft oder ein Ökodorf außerhalb des Siedlungsraums zu gründen, ist rechtlich kaum möglich – obwohl ein Ökodorf anstelle einer Monokulturwüste nachhaltiger für Mensch und Umwelt ist. Deshalb hat das Ökodorf-Institut seit 30 Jahren Positivbeispiele gesammelt, wie sich rechtliche Hürden umgehen oder sogar positiv nutzen lassen. Beispiele dafür sind z. B. Gärtner oder Bauern, die aus beruflichen Gründen im sogenannten Außenbereich bauen dürfen.Weitere Beispiele enthält das Infopaket für Gemeinschaftsgründung. Zusammen mit Landes- und Bundespolitikern wird das Ökodorf-Institut diese Bestandsaufnahme ergänzen und Gesetzesänderungsanträge in die Parlamente einbringen.
Wer an ähnlichen Themen arbeitet, möge bitte Kontakt aufnehmen!
Telefon (0 77 64) 93 39 99
oekodorf@gemeinschaften.de
www.gemeinschaften.de
….. via - oya-online.de
Quelle: Gemeingüter
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