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Wann fängt Armut an?
Wie ich schon hier in meinem Blog berichtet habe, wurden nicht nur die Kosten für bestimme Warengruppen – wie zum Beispiel Alkohol und Tabak – aus dem Regelsatz herausgerechnet, sondern auch die Referenzgruppe geändert. Grundlage für die Ermittlung ist die sogenannte Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes. In dieser wird erfasst wieviel die einzelnen Personen und Haushalte in Deutschland ausgeben und für was. Von dieser Stichprobe wurden vorab alle Hartz IV- und Sozialhilfeempfänger ausgeschlossen, damit keine Zirkelschlüssel entstehen.
Die Bundesregierung hat nun von dieser bereinigten Grundgesamtheit die untersten 15 % der Einpersonenhaushalte nach dem Haushaltsnettoeinkommen herangezogen. Durch die zusätzliche Herausrechnung von bestimmten Posten kommen sie damit auf einen Regelsatz von 364 Euro, also 5 Euro mehr wie bisher.
Da nun die Regierung das Zahlenmaterial auch den Oppositionsparteien zur Verfügung gestellt hat, können diese und auch die Wohlfahrtsverbände eigene Berechnungen anstellen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat nun solche vorgelegt. Als Referenzgruppe werden hier die untersten 20 % nach dem Haushaltsnettoeinkommen (wiederrum bereinigten um die Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger) herangezogen. Dies macht insofern Sinn weil von diesem Anteil auch bisher ausgegangen ist. Bei dieser Berechnung kommt man auf einen Regelsatz von 395 Euro, also wäre dort die Erhöhung des Regelsatzes bei 35 Euro.
Insofern kann man sich die Frage stellen: Wann fängt die Armut an? Dies ist sicherlich eine Frage die letztlich politisch entschieden wird, wie ja die Berechnungen der Bundesregierung zeigen.
Allerdings gibt es noch andere interessante Fragen die man sich stellen muss wenn man die geplante Erhöhung von 5 Euro diskutiert: Es wurden zwar alle Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger aus der Statistik ausgeschlossen, nicht aber die Aufstocker. Die sogenannten Aufstocker sind Personen die einer regulären Arbeit nachgehen in dieser aber so weniger verdienen, dass sie noch mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken. Aus meiner Sicht kann durch diese Gruppe auch ein teilweiser Zirkelschluss in der Berechnung entstehen. Daher sollten diese eigentlich auch ausgeschlossen werden, was aber bisher nicht gemacht wurde.
Ein weiterer Punkt ist die Herausrechnung von Tabak und Alkohol aus den Regelsätzen. Man kann sicherlich darüber streiten ob dies Sinn macht oder nicht bzw. verfassungsrechtlich möglich ist oder nicht. Wenn man allerdings diese Herausrechnung aus Gesundheitsaspekte betrachtet, muss man auch feststellen, dass Haushalte die komplett auf Tabak und Alkohol verzichten, oft ihre Ausgaben anders tätigen. So zum Beispiel, wie der Paritätische Wohlfahrtsverband anmerkt, in höheren Ausgaben für Lebensmittel, Sport etc. Insofern wäre es nur logisch, wenn man statistisch-methodisch sauber arbeiten würden, dass man als Grundgesamtheit auch nur die Einpersonenhaushalte anschaut, die in der Verbrauchsstichprobe keine Ausgaben für Alkohol und Tabak haben und von dieser Gruppe dann die Regelsätze ableitet.
Man sieht also es wird spannend bleiben im Vermittlungsausschuss. Ob am Ende dann wirklich ein höher Regelsatz herauskommt wird sich zeigen. Ich ein paar Wochen bzw. Monaten werden wir sicherlich schlauer sein, welcher Kompromiss am Ende steht.
Quelle: consilia blog
Autor: Sebastian Ottmann
Lizenz: Creative Commons
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