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Bundesagentur und GKV: Damit Arbeitslosigkeit nicht krank macht
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterzeichnen Kooperationsvereinbarung // Ziel ist es, Arbeitslose für die eigene Gesundheit zu sensibilisieren und stärker Präventionsangebote zu nutzen
„Wer gesund ist und arbeiten will, hat in der Welt nichts zu fürchten“
schrieb einst Gotthold Ephraim Lessing. Mehr als zweihundert Jahre
später ist dieser Satz überholt. Nationale und internationale Studien
belegen, dass - insbesondere anhaltende - Arbeitslosigkeit krank macht.
Bereits heute weist jeder dritte Leistungsberechtigte in der
Grundsicherung („Hartz IV“) gesundheitliche Einschränkungen auf.
Nachgewiesen ist auch, dass die mentale wie physische Verfassung der
Arbeitslosen Vermittlungserfolge stärker beeinflussen kann als ihre
formale Qualifikationen. Daher wollen die BA und der GKV-Spitzenverband
zusammen mit seinen Mitgliedskassen an diesem Punkt ansetzen und
Arbeitslose gezielt über Präventionsangebote informieren.
Weitere Informationen
Arbeitslosigkeit wird von den Betroffenen als einschneidendes
Erlebnis empfunden, das ihnen den Boden unter den Füßen wegzieht.
Lebensperspektive, gesellschaftliches Ansehen, finanzielle Absicherung,
Lebenssinn und Lebensstruktur – nichts ist mehr wie es war. Diese
Belastung kann früher oder später eine Krankheit auslösen. „Es gilt,
den „Teufelskreis“ Arbeitslosigkeit und Krankheit zu durchbrechen“,
betont Heinrich Alt, Vorstand Grundsicherung in der BA.„Wer seine
Gesundheit bereits soweit eingebüßt hat, dass darunter seine
Beschäftigungsfähigkeit leidet, hat kaum eine Chance auf einen
Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt. Wir wollen darauf hinwirken, dass
unsere Kunden möglichst gesund bleiben oder gesund werden.
Wir gehen in
die Kooperation mit dem GKV-Spitzenverband und den Krankenkassen, um
einen Prozess anzustoßen, der Gesundheits- und Arbeitsmarktpolitik
enger miteinander verzahnt.“
Obwohl gerade Arbeitslose
Präventionsmaßnahmen bräuchten, nutzt diese Gruppe die vorhandenen
Angebote der Krankenkassen seltener. Jobcenter und Arbeitsagenturen
sollen daher Möglichkeiten nutzen, den Präventionsgedanken stärker im
Beratungs- und Vermittlungsprozess zu verankern. Durch konkrete
Hinweise auf Angebote der Krankenkassen vor Ort können Arbeitslose
motiviert werden, beispielsweise an Bewegungs-, oder
Stressbewältigungskursen teilzunehmen. Die Gesetzliche
Krankenversicherung entwickelt den Rahmen für einen erleichterten
Zugang von Arbeitslosen zu Präventionsmaßnahmen.
Konkret geplant ist
zum Beispiel, dass Krankenkassen unter bestimmten Bedingungen die
Kosten von Präventionsangeboten für Arbeitslose vorab ganz oder
teilweise übernehmen. Normalerweise gehen Versicherte in Vorleistung
und bekommen rund 80 Prozent der Kurskosten bei nachgewiesener
regelmäßiger Teilnahme von den Kassen im Nachhinein erstattet. Auch
sollen Gesundheitsförderungsmaßnahmen verstärkt mit
Arbeitsmarktmaßnahmen verzahnt werden.
„Natürlich schafft diese Kooperation keine neuen Jobs, aber sie eröffnet Möglichkeiten, dass Arbeitslose gesund bleiben. Und gesunde Menschen schaffen einen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt einfacher. Diese Art der Hilfe zur Selbsthilfe ist für uns der richtige Weg. Hierbei gibt es viele Gewinner - die Arbeitslosen selbst profitieren genauso wie die Sozialversicherungen und die Wirtschaft“, so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.
Die Kooperationspartner betonen, dass die Inanspruchnahme von Gesundheitsförderungsangeboten freiwillig sei. Weder solle Arbeitslosen eine bestimmte Lebensweise aufgezwungen werden, noch würden Leistungen oder Hilfen an eine Kursteilnahme gekoppelt.
Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit, Anja Huth, Tel. 0911 179-2218
GKV-Spitzenverband, Ann Marini, Tel. 030 206288-4210
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
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